Business Angels im Beirat: Chancen, Konflikte und kluge Strategien für Start-ups

Dr. Nicholas Ziegert

11. März 2025
Einleitung

In der dynamischen Welt der Start-ups spielen Business Angels eine zentrale Rolle, nicht nur als Kapitalgeber, sondern auch als strategische Partner. Oft übernehmen sie neben der finanziellen Unterstützung auch Positionen im Beirat einer GmbH, um das Unternehmen aktiv zu begleiten. Doch was bedeutet es, wenn nur einer von mehreren Business Angels im Beirat vertreten ist? Welche Rechte und Pflichten hat der Beirat, und wie lassen sich potenzielle Interessenkonflikte zwischen den Business Angels, der GmbH und deren Geschäftsführung vermeiden? Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Grundlagen, praktische Herausforderungen und gibt Handlungsempfehlungen für Business Angels in Beiratsfunktionen.

Rechte und Pflichten des Beirats

Der Beirat einer GmbH hat in erster Linie eine beratende Funktion. Er unterstützt die Geschäftsführung bei strategischen Entscheidungen und überwacht sie im Sinne der Gesellschafter. Die genauen Befugnisse des Beirats werden in der Satzung der GmbH oder in einem gesonderten Beiratsvertrag festgelegt. Typische Rechte des Beirats umfassen die Information über die Geschäftsentwicklung, die Prüfung von Jahresabschlüssen und die Zustimmung zu bestimmten Geschäftsvorfällen, wie beispielsweise größere Investitionen oder die Aufnahme von Krediten.

Die Pflichten des Beirats sind vor allem in der Treue- und Sorgfaltspflicht verankert. Der Beirat muss die Interessen der GmbH wahren und darf keine Entscheidungen treffen, die dem Unternehmen schaden könnten. Dabei hat er stets die Interessen aller Gesellschafter im Blick, nicht nur die der Business Angels.

Interessenkonflikte und deren Vermeidung

Ein zentrales Problem in der Praxis ist die mögliche Interessenkollision zwischen dem Business Angel im Beirat, der GmbH und den anderen Business Angels. Der im Beirat vertretene Business Angel könnte versucht sein, Entscheidungen zu beeinflussen, die primär seinen eigenen Interessen dienen, beispielsweise durch die Förderung bestimmter Geschäftsstrategien, die seinen Anteil am Unternehmen aufwerten, aber nicht zwangsläufig im besten Interesse der GmbH oder der anderen Investoren liegen.

Ein klassisches Beispiel für einen solchen Interessenkonflikt ist die Entscheidung über eine weitere Finanzierungsrunde. Der Business Angel im Beirat könnte dazu neigen, eine Finanzierung zu bevorzugen, die seine eigenen Anteile weniger stark verwässert, während andere Business Angels möglicherweise eine andere Strategie bevorzugen würden. Ein weiterer Konfliktpunkt kann die Besetzung von Schlüsselpositionen im Unternehmen sein, bei denen der Business Angel im Beirat möglicherweise eigene Kontakte bevorzugt.

Um solche Konflikte zu vermeiden, ist Transparenz das A und O. Der Beirat sollte regelmäßig und offen mit allen Gesellschaftern kommunizieren und seine Entscheidungen klar begründen. Zudem können im Beiratsvertrag spezifische Regelungen getroffen werden, die potenzielle Interessenkonflikte antizipieren und klare Verfahren für deren Handhabung vorgeben. Ein weiterer praktischer Ansatz ist die Einrichtung eines unabhängigen Beiratsmitglieds, das als neutraler Vermittler fungiert und sicherstellt, dass die Interessen aller Beteiligten gleichermaßen berücksichtigt werden.

 

Rechtliche Rahmenbedingungen und Urteile

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Beiräte in einer GmbH sind im deutschen Gesellschaftsrecht verankert. Ein relevantes Urteil in diesem Zusammenhang ist das des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2009 (Az. II ZR 92/08), in dem der BGH klargestellt hat, dass Beiratsmitglieder einer GmbH denselben Sorgfaltsmaßstäben unterliegen wie Geschäftsführer. Das bedeutet, dass Beiratsmitglieder bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz persönlich haftbar gemacht werden können.

Ein weiteres wichtiges Urteil ist das des OLG Frankfurt (Az. 5 U 51/12), das die Pflichten des Beirats bei der Überwachung der Geschäftsführung betont. Das Gericht stellte klar, dass der Beirat nicht nur passiv Informationen entgegennehmen, sondern aktiv nachfragen und gegebenenfalls auch einschreiten muss, wenn Anzeichen für Fehlverhalten der Geschäftsführung vorliegen.

Fazit und Handlungsempfehlungen

Transparenz und Kommunikation: Der Business Angel im Beirat sollte stets transparent agieren und regelmäßig mit den anderen Gesellschaftern kommunizieren. Offenheit über Entscheidungen und deren Begründungen schafft Vertrauen und minimiert Konflikte.

Neutralität und Unabhängigkeit: Es ist ratsam, dass der Business Angel im Beirat seine persönlichen Interessen zurückstellt und stets das Wohl der GmbH im Blick hat. Die Einbindung eines unabhängigen Beiratsmitglieds kann hierbei hilfreich sein.

Klare Regelungen im Beiratsvertrag: Potenzielle Interessenkonflikte sollten bereits im Beiratsvertrag antizipiert und geregelt werden. Klare Verfahrensweisen und Zuständigkeiten helfen, Konflikte zu vermeiden und im Ernstfall effizient zu lösen. 

Schluss

Business Angels im Beirat einer GmbH können wertvolle Impulse geben und das Unternehmen erfolgreich begleiten. Doch die Rolle ist mit Herausforderungen verbunden, insbesondere wenn es um Interessenkonflikte geht. Durch Transparenz, Neutralität und klare vertragliche Regelungen können diese Herausforderungen jedoch gut bewältigt werden. So wird der Beirat zu einem echten Mehrwert für das Start-up und alle Beteiligten.

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