Kreditwerte für Kunstwerke: Art Lending is big business.

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2. März 2019

Kunst ist Kapital, nur eben illiquider Art. Auf diese Klientel spezialisiert, bildet sich in Anlehnung an internationale Maßstäbe seit einigen Jahren ein Geschäftsmodell für HNWIs und UNHWIs im Bereich der sachwertbesicherten Darlehen auf dem europäischen Markt heraus: Die Beleihung von Kunstwerken im hochpreisigen Segment. Als Vorbild dient der amerikanische Markt für kunstbesicherte Kredite. Laut Berichten von Deloitte und ArtTactic aus dem Jahr 2017 liegt das weltweite Kreditvolumen im Art Lending Sektor bis zu US$20bn.

 

Vereinfacht gesagt: Es geht um Bares für Schönes.

Die Verpfändung von Luxusgütern wie Uhren, Schmuck oder Autos ist bereits allgemein bekannt. Doch es geht auch eleganter. Das diskrete Beleihen von Kunstgegenständen bei renommierten Finanzinstituten, welche Kunstwerke als Sicherheit für so genannte Non-Recourse-Darlehen akzeptieren und die Kunst für die Laufzeit des Kredites in Besitz nehmen, überzeugt immer mehr Interessenten.

Das lang- oder mittelfristige Überbrücken von Liquiditätsengpässen, die Bedienung von Verbindlichkeiten oder die Aussicht auf einen Leverage-Effekt im Rahmen von Investitionsprojekten sind die häufigsten Gründe, um auf die Beleihung von Assets zurückzugreifen.

Die regresslose Finanzierung im Bereich der Kunstbeleihung – neudeutsch Art Lending – erlaubt es den Eigentümern von Kunst, das Darlehen allein auf den Wert des Kunstwerkes abzustellen. Der generelle Haftungsausschluss für das restliche Privatvermögen erhöht die Attraktivität dieser Kreditsparte.

Das heutige Art Lending hat mit der Vorstellung von klischeehaften Pfandleihern und Hinterzimmergeschäften nichts zu tun. Großbanken und so genannten Boutique Lender ermöglichen – im Gegensatz zu klassischen Pfandleihern – ein Einzelkreditvolumen von über US$100m pro Kreditnehmer. Was für die UNHWIs und Kunsttycoone von Interesse ist, geht aber im kleineren Rahmen. Kredite ab €100k sind je nach Anbieter möglich.



Die Option, Kunst vorübergehend in Geld zu wandeln, ohne sie veräußern zu müssen, ist in Zeiten eines kontinuierlich wachsenden Kunstmarktes, niedriger Zinsen und Kunst als Anlageklasse eine wichtige Option für die Eigentümer. Noch werden 80% dieser Spezialkredite auf dem US-amerikanischen Markt vergeben. Wer Teile seines Portfolios nicht verkaufen möchte, aber kurzfristig Liquidität benötigt, findet zunehmend auch auf dem europäischen Markt ein individuell auf ihn zugeschnittenes Angebot. Die klassische Kunstbeleihung hat sich im europäischen Raum in den vergangenen Jahren professionalisiert und erste Standards gerade auch im hochpreisigen Blue Chip Segment herausgebildet. Der Markt für kunstbesicherte Kredite in Deutschland und Europa wächst, wenngleich die Sicherung des Pfandrechts hierzulande juristisch heikel ist. Der Schweizer Markt bleibt von diesem Boom gleich weitgehend ganz ausgeschlossen, weil das Schweizer Recht das besitzlose Pfand an beweglichen Sachen nicht zulässt. Ergo, eine klassische Beleihung ist dort nicht möglich. Im Gegensatz dazu kennt das US- und britische Recht den sogenannten UCC („Uniform Commercial Code“, „Einheitliches Handelsgesetzbuch“). In einem öffentlichen Register werden alle Kreditnehmer und Pfandsachen per Gesetz registriert. Eine Doppelverpfändung ist gerade in Fällen der Sicherungsübereignung, bei denen die Kunst nicht in den Besitz der Bank wechselt, beim Kreditnehmer verbleiben darf, ausgeschlossen. Vorbehalte gegen die Kunstbeleihung waren bisher – gerade in Europa – stark. Das liegt vor allem an der moralisch-manifestierten Trennung von Kunst- und Finanzwelt. Ein Idealismus, der in Zeiten von Investitionsdruck und wachsender Attraktivität alternativer Anlageklassen allmählich überwunden scheint.



Big Player

Die Big Player in diesem Geschäft sind amerikanische Großbanken wie die U.S. Trust, Citi Private Bank oder JP Morgan.

Die Banken gewähren ihren vermögenden Privatkunden Darlehen und sichern diese mit den Assets der Klienten ab. Eine exakte Einwertung der Objekte erfolgt meist jedoch nicht. Wichtiger ist den Großinstituten die gesamtwirtschaftliche Beziehung zu ihren Kunden. Der TEFAF Art Market Report 2018 schätzt, dass allein die U.S. Trust ein aktuelles Kreditvolumen von US$6.7bn im Art Lending Sektor vorweisen kann.

 

Im Gegensatz dazu haben sich seit einiger Zeit so genannte Boutique Lender herausgebildet. Darunter versteht der Markt Finanzinstitute, die sich ausschließlich auf die Beleihung von Assets verlegt haben und deren finanzielle Möglichkeiten die der klassischen Pfandleihhäuser bei weitem übersteigen. Diese Anbieter führen weder Tagesgeldkonten, noch bieten sie anderweitigen Finanzservice für Ihre Kunden an. Das Kerngeschäft ist die Ausgabe von Non-Recourse-Darlehen mit Sachwertbezug. Seit einigen Jahren haben sich zahlreiche Anbieter auf dem europäischen Markt etabliert, darunter die Westend Art Bank, BORRO sowie The Fine Art Group.

 

Das weltweit bekannte Auktionshaus Sotheby‘;s führt ebenfalls eine Tochtergesellschaft, die Art Lending anbietet: Sotheby‘;s Financial Services. Der Zweck des Geschäfts ist, so spricht man hinter vorgehaltener Hand, nicht die Erwirtschaftung eines Zinsertrages, sondern das Erfassen von Sammler- und Kunstwerkdaten, um diese Informationen für zukünftige Auktionen zu nutzen.

 

Was sich auf den ersten Blick wie eine Win-Win-Situation für alle Seiten anhört, kann zu einem riskanten Geschäftsmodel für die Kreditinstitute werden. Das Abstellen der Sicherheit auf das zu beleihende Kunstwerk birgt bei unsachgemäßer Handhabung und unprofessioneller Expertise ein großes Risiko für den Darlehensgeber. Stellt sich das Kunstwerk nach Auszahlung des Kreditbetrages als Fälschung heraus oder wird das Objekt während der Kreditlaufzeit zerstört, beschädigt oder entwendet, ist der Schaden für das Kreditinstitut groß. Ganz zu schweigen von dem Umstand, dass der Marktwert eines Kunstwertes über eine Kreditlaufzeit von mehreren Jahren auch sinken kann und dann der risikospezifische LTV (Loan-to-value) – Wert rapide steigt. Ein professionelles Spezialisten-Team sowie ein funktionierendes Risikomanagement sind für die Art Lender unabdingbar.



Vorsicht beim Kleingedruckten!

 

Der aktuelle Marktwert des Kunstwerkes ergibt in Kombination mit dem gewünschten Kreditbetrag den Loan-to-value-Wert. Für gewöhnlich liegt dieser bei 40% – 60%.

Dementsprechend darf ein Darlehensnehmer je nach Kreditinstitut für ein Kunstwerk im Wert von €1m ein Darlehen in Höhe von €400k bis €600k erwarten. Die Werte variieren je nach Institut, Qualität des angebotenen Portfolios und Höhe des Kredites.

Ebenso verhält es sich mit den Zinsen. Diese liegen zwischen 1% pro Monat und 6,5 – 10 % p.a..

Die Laufzeit der Darlehen kann von wenigen Monaten bis hin zu mehreren Jahren betragen. Doch Vorsicht beim Kleingedruckten! Auch wenn niedrige Zinsen in vielen Fällen locken, so bietet der Service aller Anbieter bei weitem nicht den gleichen Standard. Achten Sie auf die Regelungen zur vorzeitigen Tilgung des Darlehens sowie auf versteckte Extrakosten bei Fragen der Lagerung, Versicherung und inwiefern es die Möglichkeit gibt, Ihre Kunstwerke zum Zwecke der Wertsteigerung während der Beleihung in internationale Ausstellungen zu überführen oder für Messen herauszugeben.

 

Generell eigenen sich nicht alle Kunstwerke für die Beleihung.

Je nach Anbieter werden Schwerpunkte im Bereich der Alten Meister, der Klassische Modern oder der Zeitgenössische Kunst gesetzt. Immer jedoch sind Kunstwerke aus dem Blue Chip Bereich gefragt. Gerhard Richter, Jeff Koons, Jackson Pollock, Rembrandt: Werke, die Werte schaffen.

Neben Gemälden und Skulpturen kommen auch Grafiken für eine Beleihung in Frage. Wichtig ist die Qualität und Authentizität der Kunstwerke sowie die Attraktivität der Arbeit, da diese im Rahmen eines Kreditausfalls zwecks Tilgung liquidiert wird. Unabhängige Gutachter und In-House-Experten taxieren die zu beleihende Kunst, ein Restaurator überprüft den Zustand des Werkes für den Darlehensgeber. Kunstwerke, die nicht in renommierten Werksverzeichnissen vermerkt oder überdimensional groß sind, kommen für eine Beleihung meist nicht in Frage. Je nach Institut müssen die einzelnen Kunstwerke einen vom Kreditgeber festgelegten Mindestwert von €100k bzw. €500k aufweisen.



Als Erster im Ziel

Fraglich war lange Zeit, welche Institution und welches Konzept die Kunstbeleihung im hochpreisigen Segment bei zeitgleich dauerhafter Kundenbindung und angemessenen Zinsen in Europa anbieten kann. Der bislang ergebnisoffene Wettbewerb wird sich wahrscheinlich im Bereich der so genannten Sicherungsübereignung entscheiden. Was die Anbieter auf amerikanischem und britischem Gebiet bereits dank des Uniform Commercial Codes durchsetzen, ist im restlichen Europa bis auf vereinzelte Projekte noch flächendeckendes Wunschdenken.

Für gewöhnlich wird das zu beleihende Kunstwerk in Abstimmung mit dem Kunden für das Finanzinstitut in ein professionelles Kunstlager eingeliefert und verbleibt dort im Falle einer Beleihung. Führend auf dem Gebiet des Art Lending werden laut Experten diejenigen Anbieter werden, die das Art Lending weltweit im Rahmen der Sicherungsübereignung anbieten kann. Das bedeutet, der Sammler kann seinen Picasso über dem Sofa belassen. Der Galerist kann die Arbeit trotz Beleihung aktiv in seiner Galerie anbieten. Unangenehme Nachfragen ob der Abwesenheit des Kunstwerkes entfallen. Bestehende juristische Fallstricke und fehlende Versicherungslösungen gilt es in mehrheitsfähige Lösungsansätze zu verwandeln, um so als Erster ins Ziel zu kommen.

 

Win – Win

Bis heute fehlen detaillierte, valide Statistiken für das Geschäftsfeld. Das liegt zum einen an der mangelnden Transparenz des Kunstmarktes und zum anderen an der Diskretion, die gerade von Banken und ihren vermögenden Klienten gepflegt wird. Interessenten sei geraten, auf ein maßgeschneidertes Angebot zu bestehen. Unabhängige Experten helfen, den Überblick am Markt zu behalten. Vollkommende Transparenz im Finanzierungsprozess bei gleichzeitiger Diskretion und fachlicher Betreuung des Geschäftes sind die wichtigen Parameter des Art Lending Geschäftes.

Kunst als Anlageobjekt ist immer eine Option. Wenn sich diese besonders schöne Art der Anlageklasse dann auch temporär und unkompliziert ohne Eigentumsverlust liquidieren lässt, haben am Ende alle Parteien gewonnen.

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