Wie sich neue Gesetze auf FinTech-Geschäftsmodelle auswirken

OWNLY

27. August 2017

FinTech-Geschäftsmodelle hängen stark vom Bestand, der Auslegung und Weiterentwicklung des Rechstrahmens für die Finanzindustrie ab. Anders als im eCommerce, bedarf es für die meisten Dienstleistungen im Finanzbereich einer Genehmigung der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) sowie der Erfüllung weiterer Voraussetzungen (Eigenkapital, Organisation, Anforderungen an Geschäftsleiter etc.).

Dies ist Fluch und Segen zugleich. Die zunehmenden Hürden für eine BaFin-Genehmigung stellen eine Eintrittshürde für Wettbewerber dar, die in anderen Bereichen nicht so stark ausgeprägt sind. Andererseits spricht die BaFin immer ein Wörtchen mit, wenn Finanzunternehmen neue Geschäftsmodelle etablieren wollen.

So hatte die BaFin die damals praktizierte Videolegitimation bei Kontoeröffnungen durch ein Auslegungsschreiben 2016 zunächst geblockt. Hiervon hing nicht nur das Geschäftsmodell der Anbieter von Videolegitimationstechnik ab. Auch die Nutzer dieser Technologie, wie z.B. N26 und einige Direktbanken, waren verunsichert. Mittlerweile hat die BaFin den aktuellen Stand der Technik als rechtskonform bestätigt.

Einen positiven Schub haben dagegen Anbieter von Kontowechsel-Diensten (z.B. fino digital) erhalten, als Banken 2016 verpflichtet wurden, den Kontowechsel ihrer Kunden zu unterstützen. Seitdem haben die meisten Banken Angebote dieser FinTechs in ihre Abläufe integriert.

2018 wird wieder ein spannendes Jahr. Zwei regulatorische Dickschiffe aus der EU, die Zahlungsverkehrsrichtlinie II (psd 2) und die Markets in Financial Instruments Directive II (MiFID 2; in Deutschland das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz), werden eine ganze Reihe neuer FinTech-Geschäftsmodelle hervorbringen bzw. verstärken.

Die psd 2, die 2018 in deutsches Recht umgesetzt wird, regelt erstmalig sog. Kontoinformations- und Zahlungsauslösedienste. Beachtlich ist, dass diese neuen Dienste die Kontoinformationen von Banken im Auftrag ihrer Kunden verarbeiten und verwerten können müssen. Multibankingsservices, Erinnerungs- und Warnmeldungen etc. werden dadurch möglich. Der Fantasie, welche neuen Dienste man aufgrund der Kontoinformationen anbieten werden kann, sind keine Grenzen gesetzt. Stellen sie sich einfach vor, dass sich ihr Versicherungsschutz an den Ausgaben für Reisen und Sport – aus ihren Banktransaktionen ablesbar – anpasst.

Nicht allen Banken ist diese Entwicklung recht. Das betrifft insbesondere das sog. Screenscraping, eine Technik, mit der FinTechs Daten im Auftrag der Kunden aus den Online-Banking-Zugängen auslesen können. Hier haben FinTechs naturgemäß ein Interesse, dass diese Möglichkeit auch 2018 und danach noch offen bleibt. Einige Banken scheinen hier jedoch blockieren zu wollen. Das Scraping eröffnet zudem neben dem Zugang zu Kontodaten auch den Zugang zu Depotdaten. Und Depotdaten sind Dreh- und Angelpunkt für interessante Dienstleistungen im Private Banking und Retail-Geschäft. Sie sind also ein wichtiges Gut, um dessen Hoheit derzeit gerungen wird.

Eine gewisse Sonderkonjuktur für Softwareanbieter lässt die MiFID 2 entstehen. Mit diesem neuen Gesetz werden ab 2018 in Deutschland neue Pflichten für Wertpapierdienstleister – also vor allem Banken und Vermögensverwalter – gegenüber ihren Kunden geschaffen. Eine von vielen neuen Regeln ist, dass Banken und andere Finanzvertriebe von Fondsemittenten keine Bestandsprovisionen und andere regelmäßige Vorteile mehr erhalten dürfen, wenn sie nicht nachweisen, dass sie hierfür die Qualität der Services für ihre Kunden verbessern.

Die EU hat hierbei schon genaue Vorstellungen, wie diese dauerhaften Vorteile für die Kunden aussehen könnten:

So werden als Beispiele genannt: Analyse-Tools, Beratung zur optimalen Strukturierung des Kundenvermögens, oder Zurverfügungstellung von regelmäßigen Berichten zur Wertentwicklung und Kosten der relevanten Anlageprodukte.

Dies klingt als hätte sich die EU-Kommission neue Angebote, wie z.B. der Robo Advisor und Personal Finance Tools der FinTechs in diesem Bereich angesehen und sie als gut befunden. Wertpapierdienstleister haben also einen Hinweis erhalten, an wen sie sich für die Erfüllung der Pflichten aus MiFID 2 wenden können.

Regulation ist also nicht nur Hindernis, sondern schafft auch neue Erlösquellen für findige junge FinTech-Unternehmer.

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